Die Molzbachhof GmbH legt großen Wert auf die Zugänglichkeit seiner digitalen Angebote. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Website für alle Nutzer:innen problemlos zugänglich ist und die Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.molzbachhof.at.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Ein technisches Update der Website ist bereits geplant und wird im Quartal 4/2025 umgesetzt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
b. Unverhältnismäßige Belastung
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Diese Erklärung wurde am 27.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Wir arbeiten laufend daran, unsere Angebote und Services barrierefrei zu gestalten.
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite(n) an.
Molzbachhof GmbH
Familie Pichler
Tratten 36
2880 Kirchberg am Wechsel
office (at) molzbachhof. at
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.